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Teil 5: Die vorzeitige Kündigung

12 Oktober 2010 No Comment

Die vorzeitige Kündigung des Festgeldkontos, also vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ist immer eine Ausnahmeregelung. Es können unvorhergesehene Notsituationen auftreten. Dazu gehören Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Insolvenz, unverschuldete Arbeitslosigkeit, unvorhersehbarer Wohnortwechsel in ein Land außerhalb der EU und derartige gegen alle Erwartungen eintretenden Situationen mehr. Die Annahme der vorzeitigen Kündigung ist eine Kulanzleistung der Bank. Daher sind die Regularien der Gewährung jeweils unterschiedlich und der freien Entscheidung der Bank in der jeweiligen Situation überlassen. Eventuell wird die Bank gemeinsam mit dem Kunden im Beratungsgespräch erst einmal versuchen, Wege aufzuzeigen, wie die Probleme ohne vorzeitige Kündigung lösbar sein könnten. Erscheinen solche Möglichkeiten ausgeschöpft, wird in der Regel die Bank auf die vorzeitige Auflösung des Kontos eingehen.

Bedingungen und Richtlinien der vorzeitigen Kündigung

Grundsätzlich sind die Vertragsbedingungen für das Festgeldkonto, einschließlich der Laufzeit, für beide Seiten, also für den Anleger und für die Bank gleichermaßen, bindend. Gerade diese Festschreibung der Geldanlagen gewährt dem Anleger den hohen Vorteil einer garantierten, fest zugesicherten Rendite, unabhängig der Zinsschwankungen während der Anlagezeit. Während der vereinbarten Laufzeit werden weder Gebühren fällig noch Kosten für die Führung des Festgeldkontos. Dem Anleger wird also ein Höchstmaß an Sicherheiten und Vorteilen gewährt. Im Gegenzug macht die Bank mit den Festgeldern auch ein gutes Geschäft. Daher sind die Bankinstitute darauf eingestellt, die Festeinlagen über die festgelegten Zeiträume als Bestandteil des zeitweilig sicheren Kapitals verfügbar zu haben. Von der Festanlage und der Einhaltung der Anlagedauer profitieren also beide Vertragspartner.

Eine Aufhebung des Kontos vor Ablauf der Anlagedauer, ist daher immer eine außerordentliche Maßnahme, die nur mit Zustimmung der Bank nach eingehender Beratung und Begründung vorgenommen werden kann. Die Bank muss nicht, sie kann jedoch der vorzeitigen Kündigung bei Einsicht in die besonderen Umstände zustimmen. Solche Umstände müssen immer vom Kunden glaubhaft begründet oder am besten nachgewiesen werden, damit es zu einer einvernehmlichen Kulanzregelung kommen kann. Die vorzeitige Kündigung des Festgeldkontos ist, wie die vertragsgemäße Kündigung, in Schriftform und handschriftlich unterzeichnet einzureichen. Es empfiehlt sich immer, zuvor beratende Gespräche mit der Bank zu führen. Bei den Direktbanken stehen hierfür telefonische Berater zur Verfügung, oder Berater von denen im Online-Schriftverkehr die ausreichenden Ratschläge und Informationen einzuholen sind. Oft kann eine kompetente Beratung die vorzeitige Kündigung, noch mittels anderer Vorschläge, abwendet werden.

Kein Recht auf außerordentliche Kündigung

Die Bank muss einer außerordentlichen Kündigung nicht nachkommen. Situationen, wie Todesfall des Kontoinhabers, sind in der Regel in den Vertragsbestimmungen als Grund für eine außerordentliche Auflösung des Kontos festgeschrieben. Der Anleger eines Festgeldkontos hat somit kein geschriebenes Recht auf die vorzeitige Kündigung seiner Geldanlage und deren Auszahlung vor der Laufzeit.

In den meisten Fällen gehen die Banken jedoch immer auf außerordentliche Notsituationen oder unvorhersehbare Veränderungen in der Lebenslage ihrer Anleger ein. Besteht eine begründete Notwendigkeit zu einer Kündigung des Festgeldkontos vor der Anlagefrist, so wird die Bank in der Regel den Kunden eventuell bei übrigen Bankgeschäften, die er mit ihr tätigt, nicht verlieren wollen und die Zustimmung nicht verweigern. Ebenso ist es möglich, den Kunden mittels eines guten Kulanzverhaltens für andere Produkte der Bank zu einem späteren Zeitpunkt zu interessieren.

Allerdings ist die vorzeitige Kündigung eines Festgeldkontos immer mit empfindlichen Verlusten für den Geldanleger verbunden. In solchen Fällen wird gewöhnlich ausschließlich der eigentliche Anlagebetrag wieder ausgezahlt, ohne die während der Anlagedauer aufgelaufenen Zinsen. Hinzu kommen meist noch Gebühren für die Bearbeitungs- und Abwicklungsverfahren einer solchen Maßnahme. Auch hinsichtlich dieser erheblichen Verluste, sollte zuvor eine gründliche Bankberatung stattfinden.

Wenn außerordentliche Kündigen notwendig werden, betrifft dies meist gerade langfristige Anlagen, da beispielsweise bei Anlagen für 3 Monate oder 6 Monate,  auch im Notfall eher die reguläre Kündigung abgewartet werden kann. Das heißt jedoch, dass die Verluste durch die außerordentliche Kündigung einen Anleger immer besonders empfindlich treffen, zumal auch die anfallenden Gebühren oft von der Höhe der Einlagen abhängig sind, also mit ihnen steigen. Deshalb sollte vor der Eröffnung eines Festgeldkontos so weit wie möglich überschaubar sein, dass eingelegte Geldbeträge während der Laufzeit nicht benötigt werden.

Bei fristgerechter Kündigung Fristen einhalten

Bei der üblichen Kündigung des Festgeldkontos entsprechend der vertraglich vereinbarten Fristen muss unbedingt die genaue Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist beachtet werden. Die Folge von Versäumnissen dieser Frist ist die automatische Vertragsverlängerung für die gesamte Festgeldanlage. Da Fristen und Bedingungen für fristgerechte Kündigungen von Bank zu Bank unterschiedlich vereinbart werden, müssen hier stets die einzelnen Vertragsabschlüsse unbedingt genau beachtet werden.

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