Home » Sichteinlage

Sichteinlage

Die Sichteinlage hat Einiges mit einer Einlage auf einem Festgeldkonto gemeinsam, auch wenn für die Sichteinlage ganz andere Fristen und Regelungen für die Rückzahlung gelten. Jede Einzahlung auf ein Konto mit Ihrem Namen als Kontoinhaber – also kein Investmentfonds-Produkt- wird als Kundeneinlage bei der Bank bezeichnet. Wird diese beispielsweise bei einer Bank in Deutschland eingezahlt, so gilt die volle gesetzliche und privatwirtschaftliche Absicherung über Einlagensicherungsfonds, Garantie der Europäischen Union sowie auch die sog. “Merkel-Garantie“. Jede Einlage wird in die Bilanz der Bank als Kundeneinlage ausgewiesen und in eine Kategorie der Laufzeit bzw. Fälligkeit eingeordnet. Da gibt es beispielsweise die extrem kurzfristigen Kundeneinlagen, die jeden Tag abgerufen werden. Diese haben für den Kunden fast schon Barmittelcharakter, da er jeden Tag ohne langwieriges Warten oder eine separate Kündigung darauf zugreifen kann. Der Kunde muss also nicht langfristig planen, sondern kann sich sozusagen auf “Sicht” oder sofortigen Abruf verlassen.

Diese Flexibilität der Sichteinlage hat natürlich auch Einfluss auf die dafür gebotenen Zinsen. Das Tagesgeld als eine Form der Sichteinlage bringt relativ gute Zinsen, allerdings weniger als ein Festgeld auf ein halbes Jahr oder ein Jahr. Mit diesem könnte die Bank langfristiger planen und der wirtschaftliche Wert wäre höher. Deshalb ist es bei den Sichteinlagen wie bei flexiblen, umbuchbaren Flugscheinen: Der entsprechende Vorteil beim Kunden spiegelt sich in einem entsprechenden Nachteil beim Preis wider.

Comments are closed.