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Teil 4: Laufzeitende – Kündigung oder Verlängerung?

12 Oktober 2010 No Comment

Bei der Eröffnung des Festgeldkontos hat der Anleger bereits eine feste Laufzeit für seine Geldeinlagen vereinbart. In seinem Vertrag über das Konto mit der Bank sind alle Geschäftsbedingungen, somit auch die Fristen für die Kündigung oder Entscheidung zur Fortführung des Festgeldkontos niedergelegt. Es ist daher wichtig, alle Bestandteile des Vertrages gut zu kennen und besonders auch die Kündigungsfristen im Auge zu haben, um sie nicht zu versäumen. Letzteres führt zu Vertragsverlängerung nach alter Anlagefrist, also beispielsweise bei 5 Jahren Anlagedauer zu nochmals 5 weiteren Jahren Bindung. Bereits vor Eintritt der jeweils festgelegten Kündigungsfrist sollte sich der Sparer entschieden haben, ob er das Konto kündigen und über die gesamte Summe verfügen möchte, oder ob das Konto weiter geführt werden soll.

Verlängern oder kündigen am Ende der Laufzeit

Im Vertrag mit der Bank hat der Anleger nicht nur die Mindestanlage, die Laufzeit des Festgeldkontos und die Verzinsung vereinbart, sondern auch die Kündigungsfristen, die die Bank jeweils festlegt. Soll das Konto zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden, um über das gesamte Sparguthaben zu verfügen, so müssen diese Kündigungsfristen unbedingt eingehalten werden. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch über die zu Beginn vereinbarte Laufzeit.

Bei einer Kündigung wird das Festgeldkonto aufgehoben, und der Sparer kann über seine Anlagen frei verfügen. Für eine Fortführung des Kontos zur genannten oder einer neu vereinbarten Anlagefrist gelten sehr oft auch neue Konditionen. Gerade, wenn das Festgeldkonto über ein Jahr Anlagefrist hatte, kann sich inzwischen der Leitzins empfindlich nach unten oder nach oben entwickelt haben. Die Bank hat für neue Vereinbarungen dann ihre Zinsangebote entsprechend angepasst. Ebenso können sich Geschäftsbedingungen der Bank verändert haben. Sieht die Zinslage ungünstig aus, oder wurde bei der Sichtung der Vergleiche eine Bank mit besseren Konditionen gefunden, vielleicht mit sehr guten Neukundenvorteilen, gefunden, ist die Kündigung und der Wechsel des Finanzinstituts für eine weitere Anlage günstiger. Es steht dann frei, dort den gesamten Betrag oder nur die erforderliche Mindestsumme wieder einzuzahlen.

Beim Versäumnis der Kündigungsfrist wird das Konto zur vormaligen Laufzeit verlängert, jedoch zu den nun geltenden Konditionen. Bei einer Absenkung der Zinsen kann dies zu einer schlechteren Verzinsung über lange Zeit führen. Deshalb darf die Kündigungsfrist nicht versäumt werden.

Die Kündigungsbedingungen der Banken

Die Kündigung eines Festgeldkontos muss immer unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, gewöhnlich drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit des Kontos, schriftlich erfolgen und handschriftlich unterzeichnet werden. Im Kündigungsschreiben muss unbedingt auch benannt werden, auf welches Konto der ersparte Betrag überwiesen werden soll. Kündigungen per E-Mail, über den Online Kontakt oder telefonische Kündigungen sind nicht rechtskräftig. Solche Kommunikationsmöglichkeiten sind ausschließlich der Fragestellung und Beratung vorbehalten.

Meist treten die Banken vor Eintritt der Kündigungsfrist des Festgeldkontos von sich aus an ihre Kunden heran, um eine Verlängerung des Vertrages anzubieten. Hierbei werden auch neue, geltende Konditionen genannt. Jede Bank hat natürlich ein Interesse, ihre Festanleger so lange wie möglich an sich zu binden. Sind neue Zinskonditionen also nachteiliger oder halten einem Vergleich mit anderen Angeboten nicht mehr ausreichend stand, wird die Bank dies bei ihrem Angebot selbstverständlich nicht noch sonderlich betonen.

Es ist für den Festgeldanleger ratsam, sich zuvor selbst ein Bild zu machen, ob er mit dem neuen Angebot für eine Vertragsverlängerung für sein Festgeld einverstanden ist, oder ob es für ihn ratsamer wäre, zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln oder sein Geld anderweitig anzulegen. Angebote zur Kundenbindung können teilweise hinter Neuangeboten anderer Anbieter zurückstehen.

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