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Festgeld Mindesteinlage

Die Mindesteinlage beim Festgeld ist kein gesetzlich festgelegter oder durch Aufsichtsbehörden vorgeschriebener Betrag. Deshalb ist die Höhe der Mindesteinlage beim Festgeld durchaus von Bank zu Bank und möglicherweise von Laufzeit zu Laufzeit unterschiedlich. Im Grunde geht es darum zu vermeiden, dass das Festgeld für die Bank zu einem Verlust- oder Zuschussgeschäft wird. Die Kontoeröffnung, die einzelnen Buchungen, die Zinsberechnung und auch die Auszahlung von Zinsen an den Kunden und der Abgeltungsteuer an das Finanzamt verursachen Verwaltungsaufwendungen. Diese Verwaltungsaufwendungen sind bei einer größeren Festgeldanlage genauso hoch, wie bei einem kleineren Konto. Deshalb legt die Bank einen internen Wert fest, ab dem Festgeldkonten erst eröffnet und dann verzinst werden können.

Die Mindesteinlage hat auch noch einen weiteren Grund: Damit soll vermieden werden, dass eine der wesentlichen und kostengünstigsten Finanzierungsquellen einer Bank versiegt: Unverzinste Bodensätze auf den Girokonten. Wenn also die Mindesteinlage beispielsweise nur 500 Euro wäre, dann würde jeder seinen Notgroschen immer wieder für einen Monat neu anlegen. Bei einem unterstellten Zinssatz von 2 % ergibt sich ein Zinsbetrag von 0,83 Euro und eine Abgeltungsteuer von knapp über 0,20 Euro. Aus diesen rein unternehmerischen Gründen gibt es also für die klassische Filial-Bank oder Ihre Haus-Bank keinen Grund, auf eine etwaige Mindesteinlage zu verzichten oder das Festgeld ab einem Euro einzuführen.

Bei einem Vergleich der Festgeld-Zinsen und Konditionen wird Ihnen allerdings auffallen, dass viele Direktbanken und moderne Banken einen geringeren Mindestbetrag festlegen.

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