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Einlagensicherungsfonds

Bei Spar –, Termin – und Sichteinlagen greift im Fall einer Insolvenz der jeweiligen Bank die sogenannte Einlagensicherung. Die gesetzliche Form wird vom Bundesverband Deutscher Banken bereitgestellt. Finanziert wird der Einlagensicherungsfonds durch seine Mitglieder. Derzeit ist eine Summe von 100 000 € in Deutschland geschützt. Der gesetzliche Fonds besteht bereits seit 1976 und seitdem wurden mehr als 30 Einlagensicherungsfälle gelöst.

Neben der gesetzlichen Sicherheit gibt es die freiwillige Einlagensicherung, die bereits vor dem gesetzlichen Schutz für Anleger bestand. Diese dient dazu auch Anlagen welche die 100 000 € Grenze übersteigen, abzusichern. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

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