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	<title>Festgeldvergleiche.net &#187; Ratgeber</title>
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		<title>Teil 7: Unterscheidung von Festgeld und Tagesgeld</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 19:51:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zwischen einem Festgeld- und einem Tagesgeldkonto besteht ein grundlegender Unterschied. Während für das Festgeldkonto eine feste Anlagedauer vereinbart wird, während der die Einlagen auf dem Konto verbleiben müssen, und dafür ein garantierter Zins für die Dauer der Laufzeit gewährt wird, sind Tagesgelder ständig und kündigungsfrei verfügbar. Dagegen können allerdings die Verzinsungen im Laufe der Zeit jeweils dem aktuellen Leitzins angepasst werden. Es handelt sich also über zwei grundverschiedene Geldanlagen für jeweils unterschiedliche Sparbedürfnisse.
Die verschiedenen Anlageformen von Tagesgeld und Festgeld
Beide Formen der Geldanlage sind gleich jung auf dem Finanzmarkt, und sowohl ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zwischen einem Festgeld- und einem Tagesgeldkonto besteht ein grundlegender Unterschied. Während für das Festgeldkonto eine feste Anlagedauer vereinbart wird, während der die Einlagen auf dem Konto verbleiben müssen, und dafür ein garantierter Zins für die Dauer der Laufzeit gewährt wird, sind Tagesgelder ständig und kündigungsfrei verfügbar. Dagegen können allerdings die Verzinsungen im Laufe der Zeit jeweils dem aktuellen Leitzins angepasst werden. Es handelt sich also über zwei grundverschiedene Geldanlagen für jeweils unterschiedliche Sparbedürfnisse.</p>
<p><strong>Die verschiedenen Anlageformen von Tagesgeld</strong> <strong>und Festgeld</strong></p>
<p>Beide Formen der Geldanlage sind gleich jung auf dem Finanzmarkt, und sowohl die Tagesgeld- wie die Festgeldkonten erfreuen sich bei den Sparern großer Beliebtheit. Die beiden Finanzprodukte unterscheiden sich eigentlich gewaltig voneinander, wenngleich einige Banken inzwischen die Konditionen für Tagesgeldkonten der kurzfristigen Festgeldanlage von bis zu einem Jahr, eher anzugleichen zu suchen. Was die Sicherheit der Geldeinlagen anbetrifft, ist sie bei beiden Anlageformen gleich gut gewährleistet. Beide Finanzprodukte unterliegen den gesetzlichen und freiwilligen Festlegungen zur Einlagensicherung. Jedoch orientieren sich beide Produkte an unterschiedlichen Sparwünschen der Verbraucher und werden auch unterschiedlich hoch und sicher verzinst.</p>
<p><strong>Unterschiede von Fristen und Laufzeiten</strong></p>
<p>Entgegen der fest im Vertrag vereinbarten Laufzeiten für die Spareinlagen auf Festgeldkonten, kann auf die Einlagen auf einem Tagesgeldkonto, wie schon der Name sagt, täglich zugegriffen werden. Je nach Konditionen des jeweiligen Finanzanbieters kann über Teilbeträge oder die gesamte Summe, die sich auf dem Tagesgeldkonto befindet, jederzeit verfügt werden. Damit ist das Tagesgeldkonto besonders flexibel, wenn es darum geht, eventuell in absehbarer Zeit über größere Summen verfügen zu wollen. Während ein vorzeitiger Zugriff auf Festgeldanlagen immer mit Einbußen der Zinsen verbunden ist, wirkt sich die Geldabhebung beim Tagesgeld nicht auf Einbußen bei erzielten Zinsen aus.  Für Tagesgeldkonten gibt es häufiger Angebote der Einrichtung ohne Mindestbetrag. Bei Festgeldkonten ist dieses Angebot eher noch die Ausnahme. Auch gibt es bei einigen Finanzanbietern Angebote von Mischformen von Girokonto und Tagesgeldkonto, beziehungsweise die gleichzeitige Einrichtung zu besonders vorteilhaften Konditionen. Allerdings wird für die Einrichtung eines Tagesgeldkontos ebenso wie für das Festgeldkonto der Nachweis eines Verrechnungskontos gefordert. Die Kontoeröffnung geht auf ähnliche Weise vonstatten wie die des Festgeldkontos. In den meisten Fällen ist ein Tagesgeldkonto, ebenso wie das Festgeldkonto, frei von einer Kontoführungsgebühr zu führen. Für Tagesgeldkonten gibt es jeweils banküblichen Kündigungsfristen allgemein für das gesamte Konto. Nach diesen Regeln kann die Kündigung jederzeit erfolgen.<br />
<strong><br />
Unterschiedliche Verzinsung Tagesgeld und Festgeld</strong></p>
<p>Da die Einlagen auf einem Tagesgeldkonto an keine Laufzeiten gebunden sind, somit die Bank hier nicht eine so sichere Verfügungsdauer über die Einlagen hat, sind die Zinsen für das Tagesgeld in der Regel geringer als für das Festgeld. Gelten für ein Festgeldkonto die großen Vorteile einer Zinsgarantie für die vereinbarte Anlagedauer, so können bei den Tagesgeldkonten, die Zinsen den laufenden Veränderungen des allgemeinen Leitzinses jeweils angepasst werden. Allerdings nähern sich teilweise die Konditionen bei einigen Finanzanbietern für beide Produkte einander an. Einige Finanzinstitute geben bereits für 6 Monate oder 12 Monate – besonders für Neukunden – eine Zinsgarantie auch für das Tagesgeldkonto. Auch gibt es hierbei durchaus Angebote der Spitzenanbieter, die sehr gute Verzinsungen mit solchen befristeten Garantien gewähren. Eine Zinsgarantie für ein Tagesgeldkonto ist und bleibt jedoch eine Sonderleistung der betreffenden Bank.<br />
Ob die Wahl für ein Festgeldkonto oder ein Tagesgeldkonto getroffen wird, ist letztlich den Sparansprüchen und der Einschätzung der eigenen Finanzlage des Verbrauchers überlassen.<br />
Auf längere Sicht ist ausschließlich bei der Festgeldanlage eine gesicherte, gute Rendite zu erreichen. Allerdings kann es bei wieder steigendem Leitzins vorkommen, dass die vereinbarten Festzinsen hinter derzeit erreichbaren Zugewinnen zurückbleiben. Im Laufe der Zeit gleichen sich jedoch bei langfristigen Anlagen die Schwankungen der Zinsen nach oben oder unten meist mehr oder weniger aus, so dass die festverzinsten Erträge die besseren bleiben.</p>
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		<title>Teil 6: Versteuerung von Festgeldzinsen</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 19:45:09 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wer eine Kapitalanlage mit regelmäßigen Zinserträgen besitzt, was bei einem Festgeldkonto zutrifft, unterliegt für die erwirtschafteten Zinsbeträge (nicht der gesamte Betrag der Einlagen) der Abgeltungssteuer. Die Steuer für die gutgeschriebenen Zinsen in Höhe von 25 % wird seitens der Bank an das Finanzamt abgeführt. Zur Begrenzung der Versteuerung kann ein entsprechender Freistellungsantrag gestellt werden. Ebenfalls besteht für Bezieher gerinfügiger Einkommen die Möglichkeit eine Nichtveranlagung für die Steuer zu beantragen. Bei genauerem Hinsehen ist die Steuerbelastung für die Zinserträge eines Festgeldkontos bei Weitem nicht so gestaltet, dass es dadurch zu bedeutsamen ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer eine Kapitalanlage mit regelmäßigen Zinserträgen besitzt, was bei einem Festgeldkonto zutrifft, unterliegt für die erwirtschafteten Zinsbeträge (nicht der gesamte Betrag der Einlagen) der Abgeltungssteuer. Die Steuer für die gutgeschriebenen Zinsen in Höhe von 25 % wird seitens der Bank an das Finanzamt abgeführt. Zur Begrenzung der Versteuerung kann ein entsprechender Freistellungsantrag gestellt werden. Ebenfalls besteht für Bezieher gerinfügiger Einkommen die Möglichkeit eine <a href="https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do">Nichtveranlagung</a> für die Steuer zu beantragen. Bei genauerem Hinsehen ist die Steuerbelastung für die Zinserträge eines Festgeldkontos bei Weitem nicht so gestaltet, dass es dadurch zu bedeutsamen Verlusten für den Anleger kommt.</p>
<h3>Details zur Abgeltungssteuer beim Festgeld</h3>
<p>Grundsätzlich unterliegen Festgeldzinsen den gesetzlichen Bestimmungen für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Für solche ist eine Besteuerung von 25 % über die Abgeltungssteuer vorgesehen. Unberührt von der Versteuerung der Zinseinkünfte bleibt der Freibetrag von 801 Euro zuzüglich des  Sonderausgabenabzugs von 36 Euro. Für die Berücksichtigung der Freibeträge müssen die entsprechenden Anträge vom Inhaber des Festgeldkontos rechtzeitig eingereicht werden. Zinseinkünfte, die dann über diesen Betrag hinausgehen, werden seitens der Bank automatisch an Finanzamt abgeführt. Für Mitglieder einer Kirchengemeinschaft mit steuerlichem Anspruch gilt auch noch der Abzug der Kirchensteuer.</p>
<h3>Nichtveranlagung über die NV-Bescheinigung und Freibetrag</h3>
<p>Die Freibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen betragen für Alleinstehende 801 Euro und für Ehepaare 1.602 Euro plus der Sonderausgabenabzüge. Wurde der Freistellungsantrag verzögert oder kam es aus anderweitigen Gründen zu einer höheren Besteuerung, als im vorliegenden Fall vorgesehen, so können zu viel bezahlten Steuern über die Einkommenssteuererklärung wieder geltend gemacht werden. Sie werden dann mit der Steuerrückzahlung zurück erstattet.</p>
<p>Zum Schutz der Zinsgewinne von Sparern mit geringem Einkommen besteht seit dem Jahr 2009 zusätzlich zum Freistellungsantrag noch die Möglichkeit, eine <a href="https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do">Nichtveranlagungsbescheinigung (NV Bescheinigung)</a> zu beantragen. Die Anerkennung des Antrags für Nichtveranlagung erlaubt, dass auch die Zinserträge oberhalb der Begrenzung durch den Freibetrag steuerfrei sind. Vom Antrag auf Nichtveranlagung können Sparer Gebrauch machen, deren versteuerbares Jahreseinkommen unter der Grenze von 8.004 Euro für allein stehende Personen und unter 16.008 Euro für Ehepaare liegt. Damit ist gerade für die Sparer mit niedrigen Einkommen, Rentner, Studenten und nicht Vollzeitbeschäftigte eine Möglichkeit geschaffen worden, ihre Zinserträge von der Abgeltungssteuer von 25 % zu befreien. </p>
<p>Durch diese Förderung sind auch für den Personenkreis mit geringeren Jahreseinkommen Spareinlagen auf einem Festgeldkonto attraktiv geworden. Die NV-Bescheinigung verliert jedoch dann ihre Wirkung, wenn das steuerpflichtige Jahreseinkommen die Bemessungsgrenze übersteigt. Besonders, wenn die Zinserträge des Festgeldes den Sparer-Pauschalbetrag überschreiten ist die Abgabe einer NV-Bescheinigung bei der Bank sinnvoll. Beträgt der persönliche Steuersatz weniger als 25 %, also die prozentuale Höhe der Abgeltungssteuer, können Steuerzahlungen vom Festgeldkonto bei der Erklärung zur Einkommenssteuer eingetragen und zurückgezahlt werden.</p>
<h3>Zinserträge trotz Steuer lohnend</h3>
<p>Bei detaillierter Betrachtung ist die Besteuerung der durchschnittlichen Zinserträge die für Einlagen auf Festgeldkonten erhoben wird, in keinem Fall so tief greifend, dass der Zinsgewinn ernsthaft gefährdet ist. Selbst wenn die Zinserträge eine Höhe erreichen, wo sie von der Steuer erfasst werden, ist die Festgeldanlage noch immer gewinnträchtiger als viele andere Sparvorhaben. Auch ist das Festgeldkonto für besonders große Vermögensanlagen und langfristige Anlagen über den Zeitraum von 10 Jahren hinaus nicht die geeignete Anlageform. Für solche Anlagen und ihre Besteuerung wird die Bank den Kunden eingehend im Einzelfall beraten.</p>
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		<title>Teil 5: Die vorzeitige Kündigung</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 19:41:15 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die vorzeitige Kündigung des Festgeldkontos, also vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ist immer eine Ausnahmeregelung. Es können unvorhergesehene Notsituationen auftreten. Dazu gehören Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Insolvenz, unverschuldete Arbeitslosigkeit, unvorhersehbarer Wohnortwechsel in ein Land außerhalb der EU und derartige gegen alle Erwartungen eintretenden Situationen mehr. Die Annahme der vorzeitigen Kündigung ist eine Kulanzleistung der Bank. Daher sind die Regularien der Gewährung jeweils unterschiedlich und der freien Entscheidung der Bank in der jeweiligen Situation überlassen. Eventuell wird die Bank gemeinsam mit dem Kunden im Beratungsgespräch erst einmal versuchen, Wege ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die vorzeitige Kündigung des Festgeldkontos, also vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ist immer eine Ausnahmeregelung. Es können unvorhergesehene Notsituationen auftreten. Dazu gehören Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, Insolvenz, unverschuldete Arbeitslosigkeit, unvorhersehbarer Wohnortwechsel in ein Land außerhalb der EU und derartige gegen alle Erwartungen eintretenden Situationen mehr. Die Annahme der vorzeitigen Kündigung ist eine Kulanzleistung der Bank. Daher sind die Regularien der Gewährung jeweils unterschiedlich und der freien Entscheidung der Bank in der jeweiligen Situation überlassen. Eventuell wird die Bank gemeinsam mit dem Kunden im Beratungsgespräch erst einmal versuchen, Wege aufzuzeigen, wie die Probleme ohne vorzeitige Kündigung lösbar sein könnten. Erscheinen solche Möglichkeiten ausgeschöpft, wird in der Regel die Bank auf die vorzeitige Auflösung des Kontos eingehen.</p>
<p><strong>Bedingungen und Richtlinien der vorzeitigen Kündigung</strong></p>
<p>Grundsätzlich sind die Vertragsbedingungen für das Festgeldkonto, einschließlich der Laufzeit, für beide Seiten, also für den Anleger und für die Bank gleichermaßen, bindend. Gerade diese Festschreibung der Geldanlagen gewährt dem Anleger den hohen Vorteil einer garantierten, fest zugesicherten Rendite, unabhängig der Zinsschwankungen während der Anlagezeit. Während der vereinbarten Laufzeit werden weder Gebühren fällig noch Kosten für die Führung des Festgeldkontos. Dem Anleger wird also ein Höchstmaß an Sicherheiten und Vorteilen gewährt. Im Gegenzug macht die Bank mit den Festgeldern auch ein gutes Geschäft. Daher sind die Bankinstitute darauf eingestellt, die Festeinlagen über die festgelegten Zeiträume als Bestandteil des zeitweilig sicheren Kapitals verfügbar zu haben. Von der Festanlage und der Einhaltung der Anlagedauer profitieren also beide Vertragspartner.</p>
<p>Eine Aufhebung des Kontos vor Ablauf der Anlagedauer, ist daher immer eine außerordentliche Maßnahme, die nur mit Zustimmung der Bank nach eingehender Beratung und Begründung vorgenommen werden kann. Die Bank muss nicht, sie kann jedoch der vorzeitigen Kündigung bei Einsicht in die besonderen Umstände zustimmen. Solche Umstände müssen immer vom Kunden glaubhaft begründet oder am besten nachgewiesen werden, damit es zu einer einvernehmlichen Kulanzregelung kommen kann. Die vorzeitige Kündigung des Festgeldkontos ist, wie die vertragsgemäße Kündigung, in Schriftform und handschriftlich unterzeichnet einzureichen. Es empfiehlt sich immer, zuvor beratende Gespräche mit der Bank zu führen. Bei den Direktbanken stehen hierfür telefonische Berater zur Verfügung, oder Berater von denen im Online-Schriftverkehr die ausreichenden Ratschläge und Informationen einzuholen sind. Oft kann eine kompetente Beratung die vorzeitige Kündigung, noch mittels anderer Vorschläge, abwendet werden.</p>
<p><strong>Kein Recht auf außerordentliche Kündigung</strong></p>
<p>Die Bank muss einer außerordentlichen Kündigung nicht nachkommen. Situationen, wie Todesfall des Kontoinhabers, sind in der Regel in den Vertragsbestimmungen als Grund für eine außerordentliche Auflösung des Kontos festgeschrieben. Der Anleger eines Festgeldkontos hat somit kein geschriebenes Recht auf die vorzeitige Kündigung seiner Geldanlage und deren Auszahlung vor der Laufzeit.</p>
<p>In den meisten Fällen gehen die Banken jedoch immer auf außerordentliche Notsituationen oder unvorhersehbare Veränderungen in der Lebenslage ihrer Anleger ein. Besteht eine begründete Notwendigkeit zu einer Kündigung des Festgeldkontos vor der Anlagefrist, so wird die Bank in der Regel den Kunden eventuell bei übrigen Bankgeschäften, die er mit ihr tätigt, nicht verlieren wollen und die Zustimmung nicht verweigern. Ebenso ist es möglich, den Kunden mittels eines guten Kulanzverhaltens für andere Produkte der Bank zu einem späteren Zeitpunkt zu interessieren.</p>
<p>Allerdings ist die vorzeitige Kündigung eines Festgeldkontos immer mit empfindlichen Verlusten für den Geldanleger verbunden. In solchen Fällen wird gewöhnlich ausschließlich der eigentliche Anlagebetrag wieder ausgezahlt, ohne die während der Anlagedauer aufgelaufenen Zinsen. Hinzu kommen meist noch Gebühren für die Bearbeitungs- und Abwicklungsverfahren einer solchen Maßnahme. Auch hinsichtlich dieser erheblichen Verluste, sollte zuvor eine gründliche Bankberatung stattfinden.</p>
<p>Wenn außerordentliche Kündigen notwendig werden, betrifft dies meist gerade langfristige Anlagen, da beispielsweise bei Anlagen für 3 Monate oder 6 Monate,  auch im Notfall eher die reguläre Kündigung abgewartet werden kann. Das heißt jedoch, dass die Verluste durch die außerordentliche Kündigung einen Anleger immer besonders empfindlich treffen, zumal auch die anfallenden Gebühren oft von der Höhe der Einlagen abhängig sind, also mit ihnen steigen. Deshalb sollte vor der Eröffnung eines Festgeldkontos so weit wie möglich überschaubar sein, dass eingelegte Geldbeträge während der Laufzeit nicht benötigt werden.</p>
<p><strong>Bei fristgerechter Kündigung Fristen einhalten</strong></p>
<p>Bei der üblichen Kündigung des Festgeldkontos entsprechend der vertraglich vereinbarten Fristen muss unbedingt die genaue Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist beachtet werden. Die Folge von Versäumnissen dieser Frist ist die automatische Vertragsverlängerung für die gesamte Festgeldanlage. Da Fristen und Bedingungen für fristgerechte Kündigungen von Bank zu Bank unterschiedlich vereinbart werden, müssen hier stets die einzelnen Vertragsabschlüsse unbedingt genau beachtet werden.</p>
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		<title>Teil 4: Laufzeitende &#8211; Kündigung oder Verlängerung?</title>
		<link>http://www.festgeldvergleiche.net/laufzeitende-kuendigung-oder-verlaengerung.html</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 19:28:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei der Eröffnung des Festgeldkontos hat der Anleger bereits eine feste Laufzeit für seine Geldeinlagen vereinbart. In seinem Vertrag über das Konto mit der Bank sind alle Geschäftsbedingungen, somit auch die Fristen für die Kündigung oder Entscheidung zur Fortführung des Festgeldkontos niedergelegt. Es ist daher wichtig, alle Bestandteile des Vertrages gut zu kennen und besonders auch die Kündigungsfristen im Auge zu haben, um sie nicht zu versäumen. Letzteres führt zu Vertragsverlängerung nach alter Anlagefrist, also beispielsweise bei 5 Jahren Anlagedauer zu nochmals 5 weiteren Jahren Bindung. Bereits vor Eintritt der ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Eröffnung des Festgeldkontos hat der Anleger bereits eine feste Laufzeit für seine Geldeinlagen vereinbart. In seinem Vertrag über das Konto mit der Bank sind alle Geschäftsbedingungen, somit auch die Fristen für die Kündigung oder Entscheidung zur Fortführung des Festgeldkontos niedergelegt. Es ist daher wichtig, alle Bestandteile des Vertrages gut zu kennen und besonders auch die Kündigungsfristen im Auge zu haben, um sie nicht zu versäumen. Letzteres führt zu Vertragsverlängerung nach alter Anlagefrist, also beispielsweise bei 5 Jahren Anlagedauer zu nochmals 5 weiteren Jahren Bindung. Bereits vor Eintritt der jeweils festgelegten Kündigungsfrist sollte sich der Sparer entschieden haben, ob er das Konto kündigen und über die gesamte Summe verfügen möchte, oder ob das Konto weiter geführt werden soll.</p>
<p><strong>Verlängern oder kündigen am Ende der Laufzeit</strong></p>
<p>Im Vertrag mit der Bank hat der Anleger nicht nur die Mindestanlage, die Laufzeit des Festgeldkontos und die Verzinsung vereinbart, sondern auch die Kündigungsfristen, die die Bank jeweils festlegt. Soll das Konto zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden, um über das gesamte Sparguthaben zu verfügen, so müssen diese Kündigungsfristen unbedingt eingehalten werden. Sonst verlängert sich der Vertrag automatisch über die zu Beginn vereinbarte Laufzeit.</p>
<p>Bei einer Kündigung wird das Festgeldkonto aufgehoben, und der Sparer kann über seine Anlagen frei verfügen. Für eine Fortführung des Kontos zur genannten oder einer neu vereinbarten Anlagefrist gelten sehr oft auch neue Konditionen. Gerade, wenn das Festgeldkonto über ein Jahr Anlagefrist hatte, kann sich inzwischen der Leitzins empfindlich nach unten oder nach oben entwickelt haben. Die Bank hat für neue Vereinbarungen dann ihre Zinsangebote entsprechend angepasst. Ebenso können sich Geschäftsbedingungen der Bank verändert haben. Sieht die Zinslage ungünstig aus, oder wurde bei der Sichtung der Vergleiche eine Bank mit besseren Konditionen gefunden, vielleicht mit sehr guten Neukundenvorteilen, gefunden, ist die Kündigung und der Wechsel des Finanzinstituts für eine weitere Anlage günstiger. Es steht dann frei, dort den gesamten Betrag oder nur die erforderliche Mindestsumme wieder einzuzahlen.</p>
<p>Beim Versäumnis der Kündigungsfrist wird das Konto zur vormaligen Laufzeit verlängert, jedoch zu den nun geltenden Konditionen. Bei einer Absenkung der Zinsen kann dies zu einer schlechteren Verzinsung über lange Zeit führen. Deshalb darf die Kündigungsfrist nicht versäumt werden.</p>
<p><strong>Die Kündigungsbedingungen der Banken</strong></p>
<p>Die Kündigung eines Festgeldkontos muss immer unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist, gewöhnlich drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit des Kontos, schriftlich erfolgen und handschriftlich unterzeichnet werden. Im Kündigungsschreiben muss unbedingt auch benannt werden, auf welches Konto der ersparte Betrag überwiesen werden soll. Kündigungen per E-Mail, über den Online Kontakt oder telefonische Kündigungen sind nicht rechtskräftig. Solche Kommunikationsmöglichkeiten sind ausschließlich der Fragestellung und Beratung vorbehalten.</p>
<p>Meist treten die Banken vor Eintritt der Kündigungsfrist des Festgeldkontos von sich aus an ihre Kunden heran, um eine Verlängerung des Vertrages anzubieten. Hierbei werden auch neue, geltende Konditionen genannt. Jede Bank hat natürlich ein Interesse, ihre Festanleger so lange wie möglich an sich zu binden. Sind neue Zinskonditionen also nachteiliger oder halten einem Vergleich mit anderen Angeboten nicht mehr ausreichend stand, wird die Bank dies bei ihrem Angebot selbstverständlich nicht noch sonderlich betonen.</p>
<p>Es ist für den Festgeldanleger ratsam, sich zuvor selbst ein Bild zu machen, ob er mit dem neuen Angebot für eine Vertragsverlängerung für sein Festgeld einverstanden ist, oder ob es für ihn ratsamer wäre, zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln oder sein Geld anderweitig anzulegen. Angebote zur Kundenbindung können teilweise hinter Neuangeboten anderer Anbieter zurückstehen.</p>
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		<title>Teil 3: Kontoeröffnung beim Festgeldkonto</title>
		<link>http://www.festgeldvergleiche.net/kontoeroeffnung-festgeldkonto.html</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 19:14:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei einer niedergelassenen Bank ist der Ablauf einer Kontoeinrichtung bekannt oder wird von einem Mitarbeiter begleitet. Es wird der entsprechende Kontoantrag ausgefüllt und der Kunde erhält, nach entsprechender Beratung, den Vertrag mit allen Festlegungen. Die besten Zinsangebote werden allerdings häufig von Direktbanken oder auch von Filialbanken über den Online Abschluss gemacht. Das hat einfach darin seine Ursachen, dass Online Verfahren weniger Personal und Aufwand erfordern, die eigentlichen Direktbanken für Niederlassungen weder Immobilienkosten noch andere Folgekosten haben. Ob Online Konto einer Filialbank oder Online Konto einer Direktbank, in beiden Fällen wird ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einer niedergelassenen Bank ist der Ablauf einer Kontoeinrichtung bekannt oder wird von einem Mitarbeiter begleitet. Es wird der entsprechende Kontoantrag ausgefüllt und der Kunde erhält, nach entsprechender Beratung, den Vertrag mit allen Festlegungen. Die besten Zinsangebote werden allerdings häufig von Direktbanken oder auch von Filialbanken über den Online Abschluss gemacht. Das hat einfach darin seine Ursachen, dass Online Verfahren weniger Personal und Aufwand erfordern, die eigentlichen Direktbanken für Niederlassungen weder Immobilienkosten noch andere Folgekosten haben. Ob Online Konto einer Filialbank oder Online Konto einer Direktbank, in beiden Fällen wird das Antragsformular online ausgefüllt und abgesendet. Es erfolgt die postalische Zusendung der vertraglichen Unterlagen zur Eröffnung des Festgeldkontos. Den Unterlagen liegt der Beleg für das Postident-Verfahren bei, mit dem beim nächsten Postamt die Rechtmäßigkeit der Angaben zur Person bestätigt wird. Nach Absendung der Unterlagen erhält der Kunde innerhalb weniger Tage den Bankvertrag und die Daten für sein neues Festgeldkonto.</p>
<p><strong>Eröffnung eines Festgeldkontos bei der Direktbank</strong></p>
<p>Der erste Schritt ist das Ausfüllen des Online Antrags für eine Kontoeröffnung auf der Website der gewählten Direktbank im Internet. Hier werden Angaben zur Person erfordert, die unbedingt zutreffend und lückenlos beantwortet werden müssen. Dazu gehören der vollständige Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und die Anschrift. Gleichzeitig ist einzutragen für welche Anlagendauer und für welche Anlagenhöhe sich der Kunde entscheiden möchte. Die angebotenen Anlagefristen, Laufzeiten, sind auf der Website der Bank zu ersehen, ebenso die Mindestsumme für die Anlage.</p>
<p>Für die Eröffnung von Festgeld- und Tagesgeldkonten verlangen die Banken gewöhnlich die Angabe eine Verrechnungskontos, zumeist ist dies das aktive Girokonto für den laufenden Zahlungsverkehr und Einkommenseingang. Der Kunde bestimmt zu welchem Termin ein Bankeinzug von diesem Konto auf das Festgeldkonto erfolgen soll. Einige Finanzinstitute stellen auch die Möglichkeit der Überweisung frei. Das ist bei Direktbanken jedoch eher unüblich. Die Regel ist immer die Lastschrift.</p>
<p><strong>Das Postident-Verfahren</strong></p>
<p>Das Postident-Verfahren gibt der Direktbank die Sicherheit, dass die personellen Angaben richtig sind. Zu einer solchen Überprüfung ist jede Bank per Gesetz verpflichtet. Bei niedergelassenen Banken erfolgt die Überprüfung vor Ort. Der Kunde erhält von der Bank die Vertragsunterlagen mit der Post. Diese Unterlagen, die vollständig auszufüllen sind, enthalten den vollständigen Vertrag zur Eröffnung des Kontos und ein Papier für das Post-Ident-Verfahren. Bei der nächsten Filiale der Post wird unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass die Identität des Kunden bestätigt. Danach werden die Unterlagen direkt an die Bank abgesandt. Das Formular für das Postident-Verfahren darf nach der Bestätigung bei der Post dem Kunden nicht wieder ausgehändigt werden, um Fälschungen vorzubeugen. Es empfiehlt sich also, für dieses Verfahren sämtliche ausgefüllte Unterlagen mitzunehmen. Sie werden in der Regel vom Postbeamten entgegengenommen und zusammen mit dem Identitätsbeleg direkt an die Bank verschickt.</p>
<p>Kosten entstehen dem Antragsteller für ein Festgeldkonto bei der Direktbank hierbei nicht. Die Kosten für das gesamte Verfahren trägt grundsätzlich die Bank.</p>
<p><strong>Zusendung der Unterlagen,  PIN, TAN und Kontonummer</strong></p>
<p>Wenige Tage nach Eingang der vollständigen und unterzeichneten Vertragsunterlagen erhält der Kunde die schriftliche Bestätigung der Bank und die Mitteilung seiner Kontonummer per Post. In jeweils gesonderten Schreiben erfolgen die Zusendungen der PIN- und der TAN-Nummern, die den Kunden befähigen, sein Konto vollständig über das Online-Banking zu führen. Gleichzeitig wird meist bereits der erste Einzug für die erste, vereinbarte Geldanlage auf das Festgeldkonto vorgenommen. Es sollte auf dem angegebenen Verrechnungskonto also auch diese Summe rechtzeitig bereitgehalten werden.</p>
<p>Der Kunde kann jetzt seine sämtliche Bankangelegenheiten, die das Festgeldkonto betreffen, unkompliziert jederzeit online erledigen. Der Zugang wird mit dem ersten Log in, also der Eingabe von PIN und Kontonummer, freigeschaltet. Die PIN kann nach eigenem Wunsch noch verändert werden, um die Merkbarkeit zu erleichtern. Sie sollte jedoch weder aus gleichen noch aufeinander folgenden Zahlen bestehen und für Fremde unzugänglich aufbewahrt werden. Zwar könnte auch ein Außenstehender von dem Festgeldkonto kein Geld abheben, jedoch möchte gewiss niemand einem Unbefugten Einblick in seine Bankangelegenheiten gewähren.</p>
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		<item>
		<title>Teil 2: Einlagensicherung für Tagesgeld- und Festgeldkonten</title>
		<link>http://www.festgeldvergleiche.net/einlagensicherung.html</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 19:11:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Innerhalb der EU garantieren alle Staaten eine gesetzliche Einlagensicherung für bestimmte festgelegte Arten von Konten. Dabei handelt es sich vornehmlich um jene Konten, die Gelder von Kleinanlegern enthalten und dem regelmäßigen Zahlungsverkehr dienen. Darüber hinaus sind noch viele der Banken Mitglieder in einem gemeinsamen freiwilligen Einlagenfond oder sichern über eigene private Fonds die Einlagen ihrer Kunden. Die Sicherheitsgewährleistungen dieser Fonds gehen noch über die Summen der gesetzlichen Sicherung der ersparten Gelder weit hinaus. Es kann gesagt werden, dass das Festgeldkonto zu den derzeit sichersten Formen der fest befristeten Geldanlage gehört. ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Innerhalb der EU garantieren alle Staaten eine gesetzliche Einlagensicherung für bestimmte festgelegte Arten von Konten. Dabei handelt es sich vornehmlich um jene Konten, die Gelder von Kleinanlegern enthalten und dem regelmäßigen Zahlungsverkehr dienen. Darüber hinaus sind noch viele der Banken Mitglieder in einem gemeinsamen freiwilligen Einlagenfond oder sichern über eigene private Fonds die Einlagen ihrer Kunden. Die Sicherheitsgewährleistungen dieser Fonds gehen noch über die Summen der gesetzlichen Sicherung der ersparten Gelder weit hinaus. Es kann gesagt werden, dass das Festgeldkonto zu den derzeit sichersten Formen der fest befristeten Geldanlage gehört. Im Gegensatz zu Wertpapieren, Aktienfonds, Beteiligungen und ähnlichen Anlagen sind den Einlegern hier feste Renditen auf eine vereinbarte Zeit zugesichert. Selbst bei einem Konkurs der kontoführenden Bank sind für die Spareinlagen auf einem Festgeldkonto dank der verschiedenen Sicherungseinrichtungen keine Verluste zu befürchten.</p>
<h3>Formen der Einlagensicherung </h3>
<p>Im Zuge der tief greifenden Erfahrungen der letzten Finanzkrise wurde die Einlagensicherung in ihrer Bedeutung und Wirksamkeit noch weiter gefestigt. Damit ist gesichert, dass die Einlagen auf speziellen Konten auch bei Insolvenz einer Bank, bis zu einer bestimmten Summe zu 100 % gesichert sind. Diese Einlagensicherung bezieht sich auf Sichteinlagen (Girokonten), Spareinlagen, auf Festgelder und auf die Tagesgelder. Damit sind besonders die kleinen und privaten Anleger vor Vermögenseinbußen durch Konkurse von Banken  inzwischen sehr gut geschützt. In den verschiedenen EU Staaten gelten jeweils unterschiedliche gesetzliche Schutzbestimmungen für Sichteinlagen und es werden über die Summen für den Mindestschutz von 100.000 Euro hinaus noch teilweise höhere Beträge abgesichert. </p>
<p>Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es noch die private oder freiwillige Einlagensicherung, die über Fonds der Eigenorganisationen der Banken betrieben wird. Ebenso haben einige Bankinstitute noch gesonderte Fonds für solche Sicherungen. Das Netz für die angesparten Gelder der Kleinanleger bei Sichteinlagen ist also oftmals in vielfacher Hinsicht abgesichert.</p>
<h3>Die gesetzliche Einlagensicherung</h3>
<p>Wie in allen Ländern, die der Europäischen Währungsunion angehören, gilt auch in Deutschland eine gesetzliche Einlagensicherung. Nach dieser gesetzlichen Regelung sind ab dem 1.1.2011 alle Einlagen bis zu 100.000 Euro auf den o.g. Konten zu 100 % pro Kunde gesichert, für alle Banken innerhalb der gesamten EU. Diese Sicherung besagt, dass jeder Kunde der auf einem der genannten Konten sein Geld deponiert hat, dies innerhalb von 30 Tagen nach der Stellung seines Erstattungs-Antrages im Falle einer Bank-Insolvenz zu 100 % zurück erhält. Die noch vor einigen Jahren geltende Eigenbeteiligung, die für viele Kleinanleger zu Anfang der Finanzkrise und Krisen von einzelnen Bankinstituten sehr große Verluste brachte, gibt es somit nicht mehr. Dank dieser hohen Absicherung für den Kleinanleger ist auch langfristiges Sparen wieder sicher und vertrauenswürdig und für viele Kunden hoch attraktiv geworden.</p>
<h3>Die freiwillige Einlagenversicherung der Banken</h3>
<p>Der Bundesverband deutscher Banken hat zudem noch einen <a href="http://www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/einlagensicherung/index_html">eigenen Einlagesicherungsfond</a> geschaffen, um Verlusten bei Konkursen von Banken vorzubeugen. Fast alle bekannten deutschen Banken sind an dieser freiwilligen Einlagensicherung, über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus beteiligt. </p>
<p>Dieser Fond haftet noch zusätzlich mit 30 % pro Kunde vom haftenden Eigenkapital einer von Insolvenz betroffenen Bank. Bei den großen Banken in Deutschland darf jeweils von einem Eigenkapital von mehr als 100 Mio. Euro ausgegangen werden. Damit wären für jeden einzelnen Kunden über diesen freiwilligen Fond der Banken noch faktisch 30 Mio. Euro über die gesetzlichen Garantien hinaus geschützt. Noch eine eigene Form der Einlagensicherung betreiben die Sparkassen und die Volksbanken. Hier werden die Einlagen über Einlagensicherungs- und Stützungsfonds sogar ohne jede Begrenzung gesichert. Es sind also für den Kleinanleger, der sein Geld unter anderem auf einem  Festgeldkonto angelegt hat, umfassende Sicherheitsnetze geknüpft worden.</p>
<h3>Einlagensicherung im EU-Ausland</h3>
<p>Grundsätzlich gilt seit 2011 für die gesamte EU überall die Mindesteinlagensicherung von 100.000 Euro.</p>
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		<title>Teil 1: Die Anlagedauer</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 19:08:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die erste Überlegung bei einer Festgeldanlage wird natürlich einem einträglichen Zins gelten. Allerdings ist die Anlagedauer des eingezahlten Vermögens von ebenso großer Bedeutung, besonders, wenn es um Festgeldanlagen geht. Die Anlagedauer, in Verbindung mit den eingezahlten Beträgen und der Verzinsung der Anlage, entscheidet über den Zugewinn durch die Zinsen. Wirklich gute Zinserträge werden bei allen Sparformen schließlich nur erreicht, wenn eine bestimmte Summe Geldes auch lange genug angelegt wird. Ein Festgeldkonto ist immer an eine bestimmte feste Laufzeit gebunden, womit ein gleich bleibender Zins und eine kostenfreie Kontoführung gewährleistet werden. ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die erste Überlegung bei einer Festgeldanlage wird natürlich einem einträglichen Zins gelten. Allerdings ist die Anlagedauer des eingezahlten Vermögens von ebenso großer Bedeutung, besonders, wenn es um Festgeldanlagen geht. Die Anlagedauer, in Verbindung mit den eingezahlten Beträgen und der Verzinsung der Anlage, entscheidet über den Zugewinn durch die Zinsen. Wirklich gute Zinserträge werden bei allen Sparformen schließlich nur erreicht, wenn eine bestimmte Summe Geldes auch lange genug angelegt wird. Ein Festgeldkonto ist immer an eine bestimmte feste Laufzeit gebunden, womit ein gleich bleibender Zins und eine kostenfreie Kontoführung gewährleistet werden.  Allerdings ist mit der von vornherein vereinbarten Anlagedauer auch der früheste Zeitpunkt festgelegt, zu dem über das Geld verfügt werden kann. Bereits vor der Eröffnung des Festgeldkontos sollte also gut überlegt werden, ob eine längerfristige Anlage  zur eigenen Finanzsituation und Lebensführung passt, dann über welche Zeit das Geld fest angelegt werden soll und wie hohe Einlagen man tätigen möchte. Ist der Festgeldvertrag mit der Bank unterzeichnet, ist der vorzeitige Zugriff auf die Gelder eines Festgeldkontos nur mit Einwilligung der Bank und in Ausnahmefällen möglich, und dies ist in jedem Fall mit spürbaren finanziellen Verlusten verbunden.</p>
<p><strong>Erläuterungen und Tipps zur Anlagedauer</strong></p>
<p>Zu den klaren Bedingungen für ein Festgeldkonto gehört, dass es immer für eine fest bestimmte Anlagedauer angelegt werden muss. Die Verzinsung von Festgeldkonten ist generell höher als die von Sparkonten oder von Tagesgeldkonten. Während der Anlagedauer können Einzahlungen, jedoch keine Abhebungen getätigt werden. Je länger der im Vertrag festgeschriebene Anlagezeitraum und je höher die eingezahlten Beträge, desto attraktiver gestaltet sich der Kapitalzuwachs durch die Zinsen. Mit Blick auf die Anlagedauer sollte allerdings schon im Vorfeld genau überlegt werden, welche Geldbeträge auch über die vereinbarte Dauer entbehrlich sind.</p>
<p>Die Banken orientieren sich bei der Verzinsung von Spareinlagen, so auch der Festgeldkonten, am Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB). Befindet sich dieser im Aufstieg oder hält ein verhältnismäßig hohes Niveau, so erhalten auch die privaten Anleger höhere Zinsen. Fällt der Leitzins, bewegt er sich beispielsweise nur bei 1 % bis 2 %, so sollten Festgeldkonten nicht auf zu lange Zeit festgeschrieben werden. Bei längerer Anlagedauer käme es in diesem Fall zu einer vergleichsweise niedrigen Verzinsung, da die Zinsen beim Bankvertrag festgeschrieben werden.<br />
Es lohnt sich also in jedem Fall, vor der Eröffnung eines Festgeldkontos mit längerer Laufzeit, die Zinsbewegungen und die unterschiedlichen Zinsangebote ins Auge zu fassen. Allerdings liegen die Verzinsungen selbst bei ungünstiger Zinslage noch immer über dem üblichen Sparniveau. Die Festschreibung der Rendite auf dem Festgeldkonto bringt jedoch erst dann wirkliche Vorteile, wenn sie mit einer guten Verzinsung abgeschlossen wird.</p>
<p><strong>3 Monate bis 10 Jahre Laufzeit sind möglich</strong></p>
<p>Innerhalb der Anlagedauer der Festgeldanlage auf einem Festgeldkonto gibt es genügend individuellen Spielraum für verschiedene Geldanlagen. Die Banken bieten Festgeldkonten mit Laufzeiten von 3 Monaten bis zu 10 Jahren an. Bei einigen Bankinstituten gibt es sogar bereits die Möglichkeit mit einer Laufzeit von 1 Monat ein Festgeldkonto zu eröffnen. Je nach Zinsangebot und eigenem Kapitalbedarf kann also 3 Monate oder 1 Jahr auf einen Urlaub gespart werden oder über längere Zeit zur Erreichung eines größeren Sparbetrages.</p>
<p>Viele Banken werben gerade im Bereich der Festgeldkonten derzeit mit sehr attraktiven Angeboten. Ein Teil der vorteilhaftesten Angebote ist ausschließlich Neukunden vorbehalten. Um solche Vorteile mitzunehmen, kann es empfehlenswert sein, ein Festgeldkonto nicht bei der bisherigen Hausbank zu eröffnen, sondern bei einer anderen Bank als Neukunde auftreten zu können. Die meisten dieser Produkte sind an Mindestsummen für die Einzahlung gebunden. Diese sind von Bank zu Bank recht unterschiedlich. Die Mindestsummen haben teils auch Einfluss auf die Zinsangebote, so dass oft bei Festlegung höherer Mindestsummen auch insgesamt bessere Zinsen angeboten werden. Vor die Einrichtung eines Festgeldkontos sollte also unbedingt die Prüfung der verschiedenen Angebote und der unterschiedlichen Konditionen der Finanzinstitute gestellt werden. Nach einem Abschluss lässt sich keine Veränderung der Verträge mehr erzielen.</p>
<p>Gerade für die kurzfristigen Anlagen von einigen Monaten oder einem Jahr ist es jedoch für eine profitable Verzinsung ohnehin besser, mit einer höheren Summe einzusteigen. Geld, welches beispielsweise auf dem Tagesgeldkonto ruht, könnte hier gewinnbringend auf ein Festgeldkonto umgelegt werden. So erwirtschaftet es auch in wenigen Monaten einen besseren Zugewinn durch die höheren und garantierten Zinsen. Überhaupt ist die Zinsgarantie für die gesamte, festgelegte Laufzeit der entscheidende Vorteil und Garant für die Rendite eines Festgeldkontos.</p>
<p><strong>Vorzeitige Kündigung nicht ohne Zinsverlust</strong></p>
<p>Niemand muss fürchten, es gäbe gar keine Möglichkeit, bei plötzlich eintretenden einschneidenden Ereignissen vorzeitig das Festgeldkonto kündigen zu können. Tritt eine unverschuldete Notlage ein oder andere Umstände, die die sofortige Verfügung der angelegten Gelder unabdingbar machen, ist dies in der übergroßen Mehrheit der Fälle möglich. Die Kreditinstitute haben hier unterschiedliche Regularien, gehen jedoch in der Regel auf einer Kulanzebene darauf ein. Allerdings ist eine solche vorzeitige Kündigung vor Ablauf der Anlagedauer mit oft sehr erheblichen Zinseinbußen, teils auch noch weiteren Kosten, zu bezahlen.</p>
<p>Es ist daher ratsam, ein Festgeldkonto nach Möglichkeit nur dann anzulegen, wenn die voraussehbare finanzielle Lage auch eine längerfristige Anlage zulässt. Wer beispielsweise in absehbarer Zeit mit teuren Neuanschaffungen und anderen Investitionen zu rechnen hat, sollte lieber eine kürzere Anlagedauer wählen, um die Gelder rechtzeitig verfügbar zu haben. Des Weiteren sollte gerade bei sehr langen Laufzeiten mit der Planung sehr hoher Einlagen für ein Festgeldkonto bedacht werden, dass diese Art der Geldanlage nicht als hochwertige Vermögensanlage gedacht ist, sondern eher für die durchschnittlichen Sparvorhaben. Wer hohe Vermögenswerte anlegen oder gewinnbringend vermehren möchte, sollte sich bei der Bank in Richtung anderer Möglichkeiten einer Geldanlage beraten lassen.</p>
<p>Kein Sparer im Besitz eines Festgeldkontos muss befürchten, eventuell bei wirtschaftlichen Einbrüchen oder finanziellen Schwierigkeiten seiner Bank, sein auf lange Dauer angelegtes Festgeld zu verlieren. Die Banken sind Mitglieder im Europäischen Einlagensicherungsfond, der auch die Sicherheit der Einlagen auf den Festgeldkonten garantiert. Damit sind die Spareinlagen selbst dann gesichert, wenn die kontoführende Bank in Zahlungsunfähigkeit gerät, gesichert. Die Befürchtung, dass es gerade um die kontoführende Bank nicht sonderlich gut und sicher steht, ist also kein Grund zu einer vorzeitigen Kündigung des Festgeldkontos.</p>
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